De’Longhi Herstellergarantie
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für das mit dem Kauf Ihres nutzfreundlichen Produkts entgegengebrachte Vertrauen. Das von Ihnen erworbene Produkt der Marke nutzfreund wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft. Wir gewähren Ihnen daher für dieses Produkt in Ergänzung Ihrer gesetzlichen Käuferrechte eine Herstellergarantie zu den nachstehenden Bedingungen:
1. Garantiegeber und Garantienehmer
Garantiegeber ist die De’Longhi Deutschland GmbH, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (im Folgenden kurz: „De’Longhi“). Garantienehmer ist der Endverbraucherkunde, der das Produkt bei einem Händler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat.
2. Garantiezeitraum
Der Garantiezeitraum beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Kaufs des Produkts vom Händler. Durch die Erbringung von Garantieleistungen durch De’Longhi oder Dritte wird der Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert. Etwaige von De’Longhi gewährte Verlängerungen des Garantiezeitraums für bestimmte Produkte bleiben unberührt.
3. Inhalt der Garantie
De’Longhi garantiert, dass das erworbene Produkt während des Garantiezeitraums
a) sich für die gewöhnliche Verwendung im Verbrauchsbereich eignet und die hierfür übliche Beschaffenheit aufweist,
b) frei von konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mängeln bleibt, die die Eignung für die vorgesehene Verwendung beseitigen oder vermindern.
4. Garantiefall
Garantiefall ist der Verlust der Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts im Sinne von Ziffer 3 a) oder das Auftreten eines konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mangels des Produkts im Sinne von Ziffer 3 b) dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiezeitraums gemäß Ziffer 2 dieser Garantiebedingungen.
5. Garantieleistungen
Bei Auftreten eines unter die Garantie fallenden Mangels des Produkts innerhalb des Garantiezeitraums beseitigt De’Longhi diesen nach eigener Wahl durch kostenfreie(n) Reparatur, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Produkts. Ausgetauschte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von De’Longhi über. Wird ein auszutauschendes Produkt bei De’Longhi als Garantiefall nicht mehr produziert, ist De’Longhi berechtigt, ein gleichwertiges Austauschprodukt seiner Wahl zu liefern. Ein Anspruch des Kunden auf Austausch des mangelhaften Produkts gegen ein Neues besteht nicht.
6. Inanspruchnahme der Garantie
a) Um die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, hat sich der Kunde innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Eintritt des Garantiefalls telefonisch an die nutzfreund Service-Line unter der Rufnummer 0180/5232300 (Ortstarif) zu wenden (Montag–Freitag von 8–18 Uhr, Industrietarif) zu wenden. Die Kundendaten, Name und Sitz des Händlers, bei dem das mangelhafte Produkt erworben wurde, Kaufdatum laut Kaufbeleg, Modellbezeichnung und Seriennummer des mangelhaften Produkts sind mitzuteilen; ebenso eine Schilderung des Mangels und die Garantiebedingungen zugrundeliegenden Mangels des Produkts.
b) Alternativ kann der Kunde die Garantieleistungen schriftlich bei der De’Longhi Deutschland GmbH, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg geltend machen. Die vollständigen Daten und Unterlagen sind in diesem Fall durch Einsendung in geeigneter Weise, insbesondere per Post, zur Verfügung zu stellen.
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